Der Basistarif wurde zum 01.01.2009 eingeführt, Grundlage war das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG GKV). Durch die Neuregelungen des Gesundheitsreformgesetzes wurden verschiedene Personengruppen aus dem Krankenversicherungsschutz ausgegrenzt. Auch durch die Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht musste ein Instrument in der PKV geschaffen werden, ,mit dem diese Personen, welche der PKV zuzuordnen waren, aufgefangen werden. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen, für Hilfebedürftige muss der Beitrag zusätzlich herabgesenkt werden. Der Basistarif bildet soweit wie möglich das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab.
Auch Personen welche den Krankenversicherungsschutz wegen Nicht-Zahlung der Beiträge oder vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung verloren haben, müssen im Basistarif versichert werden. Die Versicherungspflicht für alle Personen welche der PKV zuzuordnen sind gilt ab dem 01.01.2009
Folgende Leistungen bietet der Basistarif:
- Anschluss-Heilbehandlung und Rehabilitation, Kuren (Ambulante, stationäre, Mutter-/Vater-Kind-Kuren)
- Entziehungs-Maßnahmen
- Gemischte Anstalten, ohne Zustimmungspflicht des Versicherers
- Haushaltshilfe und Häusliche Krankenpflege
- Hilfsmittel, offener Hilfsmittelkatalog
- Mutterschaftsgeld
- Psychotherapie (Keine Begrenzung der Zahl der Sitzungen) und Soziotherapie
- Vorsorge-Untersuchungen
Vorteile:
- Arzneimittel (Nur verschreibungspflichtige Medikamente)
- Ausland (Nur eingeschränkte Leistungen)
- Begrenzung der Erstattungssätze für Ärzte (auf den 1,8 fachen Satz der GOÄ; 2,0 fachen GOZ Satz der)
- Keine Leistungen für Heilpraktiker, Naturheilverfahren
- Keine Sehhilfen (Außer bei schweren Sehstörungen)
- Keine Kieferorthopädie (außer für Kinder und Jugendliche)
- Zahnersatz (50 bis 65% eines befundbezogenen Festbetrags analog GKV)
Nachteile:
Der Basistarif wird für alle Personen welche der PKV zuzuordnen sind und im Basistarif versicherungsfähig sind angeboten. Man unterscheidet den Basistarif für Angestellte (BTN) und den für Beamte (BTB). Der Tarif kann auch mit einer Selbstbeteiligung von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro abgeschlossen werden. Die Bindefreist bei einem Wechsel in den Basistarif beträt 18 Monate bzw. 36 Monate für Tarife mit Selbstbeteiligung.