Am 01. Januar 2007 wurde das bisherige Erziehungsgeld vom Elterngeld abgelöst. Das Elterngeld wird für max. 14 Monate während der Babypause geleistet. Vor dem Stichtag geborene Kinder werden weiter nach der alten Erziehungsgeld-Regelung bezuschusst.
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten zwölf Monate lang einen Einkommensersatz in Höhe von mindestens zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1 800 Euro. Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.
Das Elterngeld erkennt die eigene Betreuungsleistung und Erziehung durch die Eltern an. Deshalb ist Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind, ein Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro garantiert, auch wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestanden hat. Eltern mit kleinen Einkommen und Eltern von Geschwisterkindern, werden besonders berücksichtigt.
Geringverdiener-Komponente:
Ist das Einkommen kleiner als 1.000 Euro netto monatlich, kann ein Einkommensersatz von bis zu 100 Prozent bezogen werden; der Prozentsatz wird gleitend erhöht. Für je 2 Euro unter der maßgeblichen Grenze steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte.
Es ist eine verfassungsrechtlich vorgegebene staatliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und zu verbessern, dass Familien ihre jeweils gewählten Formen des Miteinander-Lebens und Füreinander-Sorgens verwirklichen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Kinderbetreuung als eine Leistung beschrieben, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt (BVerfGE 99, 216, 234; 88, 203, 258 f.). Es sieht den Staat auch in der Pflicht, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Dementsprechend habe der Staat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.
Der Staat muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe in der Familie nicht zu beruflichen Nachteilen führt, dass eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und dass die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden (BVerfGE 99, 216, 234; 88, 203, 260). Familie muss auch unter den Bedingungen moderner Gesellschaften lebbar sein und Bestand haben. Ein abgestimmter Dreiklang aus unterstützender Infrastruktur, einer familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung, die den unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen von Familien folgt, verbessert die Chancen für Familien. In diesem Dreiklang zielt das Elterngeld darauf ab, dass Familien dauerhaft gestärkt und Lebensentwürfe mit Kindern verwirklicht werden.
Das Elterngeld unterstützt Eltern in der Frühphase der Elternschaft. Es trägt dazu bei, dass in diesem Zeitraum finanzielle Einschränkungen ausgeglichen werden und Eltern damit kinderlosen Paaren insoweit finanziell annähernd gleichgestellt werden. Der Bezug von Elterngeld eröffnet in der 12 monatigen Kernzeit und den zusätzlichen zwei Partnermonaten, die als Bonus für einen aktiven Beitrag des anderen Elternteils zur Kindererziehung gewährt werden, einen Schonraum, damit Familien ohne größere finanzielle Nöte in das Familienleben hineinfinden können. Das Elterngeld stärkt Eltern auch über diese Frühphase hinaus nachhaltig. Die Orientierung der Leistung am individuellen Einkommen soll dazu beitragen, dass es Müttern und Vätern auf Dauer besser gelingt, ihre wirtschaftliche Existenz möglichst unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen zu sichern.
Das Elterngeld soll die Teilhabe an Beruf und Familie von Frauen und Männern besser sichern. Für Männer sollen die Chancen verbessert werden, aktive Väter zu sein, Frauen soll die Rückkehr in das Berufsleben erleichtert werden. Das Gesetz will dabei ausdrücklich keine Aufgabenverteilung in den Familien festlegen, sondern die unterschiedlichen Präferenzen für Beruf und Familie unterstützen. Es will einen Beitrag für die Gleichstellung der Geschlechter leisten und zugleich den gegenseitigen Respekt der verschiedenen Lebensmodelle in Familien fördern.
Elterngeld erhalten Sie in jedem Falle, wenn:
- Sie eine deutsche Staatsangehörigkeit, mit Wohnsitz in Deutschland vorweisen können
- Sie ein Elternteil sind, oder das Kind von Ihnen betreut und erzogen wird
- Sie nicht erwerbstätig oder max. 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind