Für Beamte hat der Staat ein eigenständiges Versorgungssystem entwickelt. Deshalb unterliegt dieser Personenkreis auch nicht dem Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; er ist also versicherungsfrei.

Ein Teil dieses Versorgungssystems ist die Beihilfe für Krankheitskosten.

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