Arbeitsunfähigkeit
In der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die völlige (100%ige) Arbeitsunfähigkeit gebunden. Völlige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, Selbständige oder freiberuflich Tätige auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend.