Allgemeine Erläuterungen
Es gibt mehrere Gründe, die es unzweckmäßig machen, einen Krankenversicherungsschutz, wenn man ihn vorübergehend nicht mehr braucht, einfach zu beenden und bei erneutem Bedarf einen neuen zu begründen, z.B.
- Wartezeiten
- die beim Abschluss einer neuen Versicherung zu berücksichtigenden Vorerkrankungen
- Eintrittsalter.
Um keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wurde die Anwartschaftsversicherung entwickelt. Sie sieht vor, daß die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages ruhen (daher auch der Begriff "Ruhensversicherung"), daß der Versicherer aber zusichert, nach der Anwartschaftszeit wieder zu den alten Bedingungen Versicherungsschutz zu gewähren und daß der Versicherungsnehmer einen stark reduzierten Anwartschaftsbeitrag zahlt.
Der Beitrag ist so bemessen, daß die Verwaltungskosten gedeckt sind, und die Alterungsrückstellungen weiterhin aufgebaut werden können, damit nach der Anwartschaftszeit die Versicherung zum Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter fortgeführt werden kann.
Die eigentliche Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Tarifgestaltung, die bewirken soll, daß weit im voraus ein bestimmter Versicherungsschutz ab einem späteren Zeitpunkt zugesagt wird, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach Abschluß des Vertrages, aber vor Beginn der eigentlichen Versicherungspflicht, verschlechtert. Solche Anwartschaftsversicherungen kommen insbesondere vor bei Berufsanfängern, die während ihrer Ausbildungszeit anderweitigen Versicherungsschutz genießen und erst bei Abschluß der Ausbildung den Versicherungsschutz benötigen.
Gründe für eine Anwartschaftsversicherung können sein:
- Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit
- Anspruch auf Familienhilfe
- Anspruch auf freie Heilfürsorge
- außergewöhnliche Notlage
- längerer Auslandsaufenthalt
- Arbeitslosigkeit
- Stellenlosigkeit